Ich arbeite seit 1991 mit den Jugendämtern in und um Stuttgart zusammen und bin als freier Anbieter für Erziehungshilfe anerkannt. Es bestehen Kosten- und Qualitätsvereinbarungen.
Das heißt für Sie:
Sie können bei Ihrem Jugendamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten für heilpädagogische Behandlung und Hilfe zur Erziehung stellen. Grundlage ist ...
Kinder- und Jugendhilfegesetz §27 Hilfe zur Erziehung
"Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist."
"Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie."
Das Jugendamt prüft nun unabhängig von Ihrem Einkommen den Leistungsbedarf und sollte Sie auf das Wunsch- und Wahlrecht hinweisen.
§5 Wunsch- und Wahlrecht, Kinder- und Jugendhilfegesetz
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.
So leiten Sie die Kostenübernahme ein
Jeder Stadtteil von Stuttgart hat ein Beratungszentrum. Dort sitzt der jeweils für Sie zuständige Sachbearbeiter. Wenn Sie das Beratungszentrum anrufen, lassen Sie sich die Zeiten der Orientierungsberatung sagen. In diesen Zeiten können Sie ohne Anmeldung zum Erstgespräch gehen. Ihre Anfrage wird dort angenommen und in der folgenden Woche im Team einem zuständigen Mitarbeiter zugeteilt.
Beratungszentrum Zuffenhausen - Bereich Mühlhausen Markgröninger Straße 80 70435 Stuttgart Telefon: +49 711 216-98469
Das erste Gespräch mit dem Sachbearbeiter:
Sie haben einen Termin vereinbart und sitzen nun vor dem Sachbearbeiter (gut ausgebildete Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter). Natürlich möchte er gerne wissen, was Sie zu ihm führt. Schildern Sie allgemein Ihre Sorge und dass Sie Unterstützung wünschen: Hilfe zur Erziehung.
Das ist völlig in Ordnung und ein Zeichen Ihrer Kompetenz!
Er wird Ihre Informationen aufnehmen und Ihnen möglicherweise Vorschläge machen. Dazu hilft es, wenn Sie wissen, dass er bestimmte Empfehlungen aussprechen muss. Das Jugendamt Stuttgart hat für jeden Stadtteil ein Träger sozialer Dienstleistungen unter Vertrag genommen. Dieser Träger muss alle Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Die Sachbearbeiter müssen auf diese Angebote hinweisen.
Lassen Sie sich davon nicht beirren. Denn er Sachbearbeiter muss Sie auch auf Ihr Recht hinweisen: Das Wunsch- und Wahlrecht (s.o.). Tut er das nicht, merken Sie es sich und geben mir später Bescheid.
Bringen Sie aber auf jeden Fall Ihren Wunsch zum Ausdruck!
Sie möchten die Hilfe durch Kay Rurainski erbringen lassen. Er betreue sowohl Sie als auch Ihr Kind. Er sei der Berater Ihres Vertrauens. Zwischen ihm und dem Jugendamt bestünden Vereinbarungen, er führe Hilfen zur Erziehung aus. Im Zweifelsfall möge sich der Sachbearbeiter bei der Entgeltstelle des Jugendamtes erkundigen.
Es ist möglich, dass der Sachbearbeiter nicht weiß, dass ich eine Vereinbarung über Hilfe zur Erziehung habe, vielleicht wird er sagen, dass es nicht gehe. Bestehen Sie aber auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht und bitten Sie ihn mit der Entgeltstelle Kontakt aufzunehmen um das zu klären.
Wie geht es weiter? Das Kontraktgespräch.
Jetzt wird Ihr Sachbearbeiter etwas vom Stadtteilteam erzählen. Dort wird Ihre Anfrage anonym beraten. Danach gibt es eine weitere Terminvereinbarung: das Kontraktgespräch. Diesmal mit Ihnen, dem Sachbearbeiter und mir. Wir formulieren die Ziele für die nächsten 3-4 Monate und wie wir sie erreichen wollen. Außerdem wird der Umfang der Hilfe festgelegt (erfahrungsgemäß zwischen 2 - 6 Stunden/Woche) und der Termin des nächsten Kontraktgespräches.
Und dann kann's losgehen..
Darf man sich dem Jugendamt einfach so anvertrauen?
Seit dem neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz von 1991 versteht sich das Jugendamt als Dienstleister. Ich finde das klappt schon ziemlich gut, besonders, wenn die erste Hürde genommen ist und grünes Licht für die Hilfe Ihrer Wahl gegeben wurde.
Mir ist noch kein Fall bekannt geworden, bei dem sich das Jugendamt den Eltern aufgedrängt hätte, auf Hausbesuchen bestanden hätte oder das Kind wegnehmen wollte. Sicher gibt es das auch, aber die Mitarbeiter wissen auch, dass Eltern bei mir in guten Händen sind.
Bei den Angeboten, die ich mache, d.h. bei ambulanter Hilfe wird Ihr Antrag einkommensunabhängig geprüft. D.h., Ihr Einkommen spielt keine Rolle, es wird nicht betrachtet. Die Entscheidung fällt einzig bedarfsorientiert.
Deswegen möchte ich Sie ermutigen: Nehmen Sie Ihre Rechte auf Unterstützung in Anspruch. Erziehung ist eine anspruchsvolle Tätigkeit. Es ist völlig in Ordnung sich einen so netten und kompetenten Menschen wie mich an seine Seite zu holen. Dann geht schon vieles leichter und besser.
Kosten im Voraus
Mit der Kostenübernahme leiten wir eine intensive Zusammenarbeit ein. Deswegen ist es natürlich wichtig, dass wir uns gegenseitig kennen lernen. Dennoch stelle ich Ihnen die ersten Kontakte in Rechnung und bitte auch um Zahlung in bar jeweils nach dem Termin. Sollte eine Kostenübernahme zustande kommen, bekommen Sie auf Wunsch den privat geleisteten Betrag zurückerstattet.
Für das Erstgespräch und privat berechnete Leistungen berechne ich EUR 80,-/60 Minuten.
Komme ich zu Ihnen, entstehen zusätzlich Fahrtkosten.
EUR 15,- innerstädtisch *
EUR 20,- in den äußeren Stadtbezirken (s.o). **
Bis zu 50 KM komme ich Ihnen entgegen, dann berechne ich für den Fahrtkilometer EUR 1,- gemessen an der Entfernung laut Google maps (hin- und zurück ab Römerstraße 66, 70180 Stuttgart) **
* Mindestens 60 Minuten, jede weitere 15 Minuten 20,- EUR
** Mindestens 90 Minuten, jede weitere 15 Minuten 20,- EUR
Kommt es zur Kostenübernahme, entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Dienstleistungen im Rahmen der Kostenübernahme:
Erziehungsberatung
Heilpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen
Moderation von Familienkonferenzen
Coaching von Schülern
Therapie von Kindern mit selektivem Mutismus
Austausch mit
LehrernInnen
KindergärtnerInnen
Ärzten
Therapeuten
Selbstverständlich begleite ich Sie auch zu diesen Gesprächen
Erlebnispädagogische Unternehmungen mit Ihrem Kind