Kostenübernahme
Ich arbeite seit 1991 mit den Jugendämtern in und um Stuttgart zusammen und bin als freier Anbieter für Erziehungshilfe anerkannt. Es bestehen Kosten- und Qualitätsvereinbarungen.
Das heißt für Sie:
Sie können bei Ihrem Jugendamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten für heilpädagogische Behandlung und Hilfe zur Erziehung stellen. Es prüft nun unabhängig von Ihrem Einkommen den Leistungsbedarf und sollte Sie auf das Wunsch- und Wahlrecht hinweisen.
§5 Wunsch- und Wahlrecht, Kinder- und Jugendhilfegesetz
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.
Gelegentlich übernehmen auch Krankenkassen die Kosten.
Wollen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, informiere ich Sie gern über die notwendigen Schritte.